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Beraten, unterstützen und vertreten.

Rechtliche Betreuung

Als Betreuer hilfsbedürftiger Erwachsener übernehme ich deren rechtliche Vertretung und organisiere tatsächliche Hilfe.

01

hilfsbedürftige Erwachsene

„Rechtliche Betreuungen“ werden durch die Betreuungsgerichte bei den Amtsgerichten für hilfsbedürftige Erwachsene eingerichtet, die aufgrund einer psychischen Krankheit oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht selbst erledigen können (§ 1814 BGB).

02

rechtliche Vertretung

Die Betreuerin oder der Betreuer übernimmt die rechtliche Vertretung für die hilfsbedürftige Person in denjenigen Aufgabenkreisen, die im gerichtlichen Verfahren festgelegt werden.

03

Geschäftsfähigkeit des Betreuten

Die Bestellung eines Betreuers hat grundsätzlich keine Auswirkungen auf die Geschäftsfähigkeit des Betreuten. Bei Streitigkeiten muss im Einzelfall die Geschäftsunfähigkeit (§ 104 BGB) festgestellt werden.

Die "Rechtliche Betreuung" bedeutet, dass die Betreuerin oder der Betreuer selbst keine tatsächliche Hilfe leisten muss, sondern dafür zuständig ist, diese zu organisieren!

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