Bei der Testamentsvollstreckung handelt es sich um die professionelle Nachlassabwicklung durch eine fachkundige, neutrale, objektive und überzeugende Person, die (in der Regel) selbst am Erbe nicht beteiligt ist.
Der Testamentsvollstrecker ist der Treuhänder des Erblassers. Er garantiert, dass dessen Wille nach dem Todesfall exakt nach dem Wortlaut des Testaments umgesetzt wird.
Ein erfahrener Testamentsvollstrecker spricht mit zahlreichen Personen, die von einem Todesfall betroffen sind, und beachtet ihre Sorgen, Ansprüche und Probleme. Er kümmert sich intensiv um einen Ausgleich der Interessen. Als Partner der Angehörigen, Erben und Pflichtteilsberechtigten vermittelt zwischen den einzelnen Beteiligten.