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Zuverlässig, wahrhaftig und gerecht.

Nachlassorganisation

Kompetenz und Erfahrung in der gesetzlichen als auch privatrechtlichen Nachlassabwicklung.

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Die Nachlasspflegschaft

Die Nachlasspflegschaft ist eine durch das Nachlassgericht angeordnete Pflegschaft zur Sicherung des Nachlasses, insbesondere durch Bestellung eines Nachlasspflegers, die bis zur Annahme der Erbschaft oder bis zur Ermittlung eines unbekannten Erben erfolgen kann.

Der Nachlasspfleger ist gesetzlicher Vertreter des bzw. der unbekannten Erben und hat u.a. die Aufgabe, diese/n zu ermitteln und die Nachlassangelegenheit abzuwickeln (Kontakt mit Nachlassgläubigern, Bezahlung der Bestattungskosten usw.). Auch ein Nachlassgläubiger kann beim Nachlassgericht die Bestellung eines Nachlasspflegers beantragen.
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Die Nachlassabwicklung

Ein Todesfall bringt stets Trauer mit sich. Trotz allen Unglücks müssen Sie in dieser Extremsituation umgehend und vor allem umsichtig handeln. Als Erbe haben Sie plötzlich mit Banken, Versicherungen und dem Finanzamt zu tun. Vielleicht kommen auch Personen auf Sie zu, die ihrerseits Ansprüche auf Teile des Nachlasses anmelden.

In dieser schwierigen Situation steht Ihnen die ANREKU als kompetenter Berater und Partner zur Seite. Gern beantworten wir all Ihre Fragen rund um den Erbfall und erledigen für Sie die vielfältigen Aufgaben und Behördengänge, die nun auf Sie zukommen.

Lassen Sie sich bei der Nachlassabwicklung unterstützen.
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Die Nachlassmediation

Der Gesetzgeber hat die Erbengemeinschaft nicht als dauerhafte Zwangsgemeinschaft angelegt, sondern deren Auseinandersetzung vorgesehen, die entsprechend auch jeder der Erben verlangen kann. Uneinigkeit über die Verteilung des Nachlasses führt oftmals zur Vermögensschädigung aller am Nachlass beteiligten Personen und dauerhaften Konflikten innerhalb der Familie, bis zu deren auseinanderbrechen.

Nachlassmediation ist…
  • ein außergerichtliches Konfliktbearbeitungsverfahren,
  • in dem alle am Konflikt Beteiligten (Erben)
  • mit Unterstützung eines externen, allparteilichen Dritten (Mediator)
  • freiwillig, eigenverantwortlich und gemeinsam
  • eine fall- und problemspezifische Nachlassregelung bzw. Nachlasskonfliktlösung erarbeiten.

Ziele von Nachlassmediation sind Nachlassregelungen - nach Möglichkeit mit Gewinn für alle Erben. Das Verhandlungsergebnis ist nicht bindend, solange nicht alle Beteiligten zugestimmt haben. Es muss ein Konsens erzielt werden.
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Die Erbenermittlung

Als Erbenermittlung bezeichnet man im Rechtswesen die Suche nach und die Dokumentation von nächsten Verwandten eines Erblassers, die in der Regel aufgrund gesetzlicher Erbfolge als Erben des Verstorbenen in Frage kommen.

Wenn die gesetzliche Erbfolge gewünscht ist oder erwartet wird, ist eine Ermittlung schon zu Lebzeiten sinnvoll. Die Recherche kann aufwendig und langwierig sein. Gerade bei umfangreichen Verzweigungen ist die Beauftragung eines professionellen Erbenermittlers wertvoll.

Können durch die Erbenermittlung keine gesetzlichen Erben ermittelt werden, so fällt der gesamte Nachlass in der Regel an den Fiskus (so genanntes Fiskus Erbrecht oder auch Fiskalerbrecht).

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