“Beim Erben lernst Du die Familie kennen!”
- (Oscar Wilde)
Die Erbengemeinschaft ist ein ständiger Hort des Streits und der Missgunst seiner Mitglieder untereinander.
Der Gesetzgeber hat die Erbengemeinschaft nicht als dauerhafte Zwangsgemeinschaft angelegt, sondern deren Auseinandersetzung vorgesehen, die entsprechend auch jeder der Erben verlangen kann.